Vom Regen in die Traufe: Kaum hat man die Nachricht vom Tod eines nahen Verwandten erhalten, da kommt schon die nächste: Post vom Nachlassgericht, man ist von der Erbfolge ausgeschlossen. Heißt das also, dass man gar nichts mehr bekommt?
Auch wenn das häufiger vorkommt als man denkt, ist es natürlich ein Schock, und viele wissen gar nicht, was das konkret bedeutet.
Zum Glück gilt in Deutschland: Auch wer enterbt wird, geht nicht automatisch leer aus. Das Gesetz schützt nahe Angehörige mit dem sogenannten Pflichtteil.
Was bedeutet der Pflichtteil genau?
Der Pflichtteil ist der gesetzlich gesicherte Mindestanspruch auf einen Teil des Nachlasses. Er steht Ihnen zu, wenn Sie zu den nächsten Angehörigen gehören, also als Abkömmling (Kind, Enkel, Urenkel, etc.), Ehepartner/in oder eingetragene/r Lebenspartner/in, oder – falls keine Kinder vorhanden sind – als Elternteil des Verstorbenen. Wenn Sie dann noch durch Testament oder Erbvertrag enterbt worden sind, steht Ihnen der Pflichtteil zu. Er beträgt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ein einfaches Beispiel:
Wären Sie ohne Testament gesetzlich zu einem Viertel erbberechtigt, haben Sie als Enterbte/r Anspruch auf ein Achtel des Nachlasswertes. Wichtig dabei: Dieser Anspruch besteht aus Geld. Einzelne Gegenstände oder Immobilien können nicht mit dem Pflichtteil geltend gemacht werden.
Wie läuft das in der Praxis ab?
Den Pflichtteil bekommen Sie nicht automatisch, Sie müssen ihn aktiv einfordern.
Dazu gehört, von den Erben Auskunft über den Nachlass zu verlangen, um den Wert des Nachlasses und Ihren Anteil zu berechnen.
In der Regel läuft das in drei Schritten:
- Pflichtteil verlangen: Sie melden sich bei den Erben und machen Ihren Anspruch geltend.
- Nachlassauskunft erhalten: Die Erben müssen Ihnen mitteilen, was genau zum Nachlass gehört. Immobilien, Konten, Wertpapiere oder Schulden, die Auflistung muss jede werthaltige Position enthalten.
- Pflichtteil berechnen und einfordern: Wenn der Nachlasswert feststeht, wird Ihr Pflichtteilsbetrag berechnet und eingefordert.
So einfach das klingt, so selten läuft es reibungslos ab. In der Praxis kann es passieren, dass die Erben keine oder unvollständige Auskünfte geben, Unterlagen fehlen oder Vermögenswerte absichtlich verschwiegen werden. Häufig konsultieren die Erben auch Anwälte, welche den Pflichtteilsberechtigten gegenüber nicht kooperativ eingestellt sind. Manche Fälle ziehen sich deshalb über Monate.
Darum ist es wichtig zu wissen: Sie haben klare Rechte, und das Gesetz steht dabei auf Ihrer Seite. Wenn Sie konsequent bleiben und sich Unterstützung suchen, können Sie Ihren Pflichtteil meist erfolgreich durchsetzen.
Warum Unterstützung sinnvoll ist
Wir erleben immer wieder, dass Betroffene an bürokratischen Hürden scheitern oder sich von juristischen Formulierungen abschrecken lassen. Das muss nicht sein.
Wir begleiten seit vielen Jahren Menschen, die ihren Pflichtteil geltend machen möchten, vom initiativen Kontakt mit den Erben, über die Kommunikation mit den Gerichten bis zur Auszahlung des Anteils. Wir kümmern uns um jeglichen Schriftverkehr, haben Ihre Fristen im Kopf und stellen die Berechnungen an, damit Sie es nicht müssen.
Das Beste: Sie gehen kein Kostenrisiko ein, denn unsere Arbeit ist erfolgsbasiert. Sie zahlen nur, wenn wir Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen.
Fazit
Enterbt zu werden ist nie leicht, emotional wie rechtlich. Aber Sie haben ein Recht auf Ihren Anteil, und es lohnt sich, dafür einzustehen.
Wenn Sie möchten, stehen wir Ihnen dabei an Ihrer Seite. Mit Erfahrung, Empathie und der nötigen Entschlossenheit. Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
