Bedeutung Erbverzicht
Man kann auf sein gesamtes Erbe oder seinen Pflichtteil verzichten.
Ein solcher Verzicht ist allerdings nur gültig, wenn er vor einem Notar erklärt und von diesem beurkundet wurde!
Selbstverständlich sind nur solche Verzichtserklärungen mit ‚Ja‘ anzugeben, die in Bezug auf das Erbe der/des Verstorbenen abgegeben wurden.