Bedeutung Erbverzicht

 

 

 

 

 

 

Man kann auf sein gesamtes Erbe oder seinen Pflichtteil verzichten

Ein solcher Verzicht ist allerdings nur gültig, wenn er vor einem Notar erklärt und von diesem beurkundet wurde! 

Selbstverständlich sind nur solche Verzichtserklärungen mit ‚Ja‘ anzugeben, die in Bezug auf das Erbe der/des Verstorbenen abgegeben wurden. 

 

Erfahrungen & Bewertungen zu die erbschützer