AGB / Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung der JustSolutions GmbH
(Stand August 2023)
- Allgemeines
1.1 Die JustSolutions GmbH (nachfolgend „wir“ bzw. „uns“) ist eine gesetzlich regulierte und unter staatlicher Aufsicht stehende Rechtsdienstleistungsgesellschaft. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsfindung und Rechtsdurchsetzung zu vereinfachen und so eine weitere Zugänglichkeit des Rechts zu verschaffen.
1.2 Durch die Websites „dieerbschützer.de“ sowie “pflichtteil-erbe-berechnen.de” ermöglichen wir die Berechnung eines etwaig bestehenden Pflichtteils sowie eine rechtliche Durchsetzung desselben für den Nutzer (nachfolgend „Sie“ bzw. „Ihnen“).
- Vertragsgegenstand
2.1 Wir übernehmen für Sie die Durchsetzung Ihres nach den Angaben auf unserer Webseite bestehenden Pflichtteilsanspruchs beziehungsweise den Zusatzpflichtteilsanspruch sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den/die Erben bzw. den/die Beschenkten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2.2 Zu diesem Zweck der Durchsetzung treten Sie uns diese Forderung sowie alle zur Durchsetzung erforderlichen Ansprüche, inklusive dem Anspruch auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, etwaigen Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Wertermittlungsansprüchen sowie sonstigen Auskunftsansprüchen und etwaigen Freistellungsansprüchen für Verzugskosten gegenüber dem/den Erben bzw. dem/den Beschenkten oder den Nachlassgerichten treuhänderisch und unwiderruflich ab (nachfolgend „Abtretungsprozess“). Auf Anfrage lassen Sie uns eine von uns gesondert übersandte und von Ihnen unterzeichnete Abtretungserklärung sowie eine Kopie Ihres Personalausweises zum Identitätsnachweis zukommen.
Sofern die Abtretung unwirksam sein sollte oder im Ausnahmefall eine Durchsetzung im Wege der Stellvertretung nach Rücksprache mit Ihnen für zweckmäßiger erachtet werden, ermächtigen und bevollmächtigen Sie nach unserer Maßgabe uns bzw. ggf. einen unserer Vertragsanwälte (siehe 2.4 dieser AGB), die Forderung und sonstigen Ansprüche in Ihrem Namen durchzusetzen (nachfolgend „Vollmachtprozess“). Darüber hinaus ermächtigen Sie uns, Datenschutzansprüche in ihrem Namen durchzusetzen mit der Maßgabe, dass diese Auskünfte ausschließlich an Sie zu erteilen sind.
2.3 Wir werden die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs, soweit möglich und zweckdienlich, im außergerichtlichen Verfahren betreiben und die hierfür erforderlichen Informationen einholen. Sollten die außergerichtlichen Bemühungen nicht ausreichen und der Anspruch aller Voraussicht nach gerichtlich durchgesetzt werden können, werden wir die gerichtliche Durchsetzung veranlassen.
2.4 Die Durchsetzung erfolgt soweit außergerichtlich notwendig oder zweckmäßig sowie gerichtlich mit Unterstützung unserer Partneranwälte (nachfolgend „Vertragsanwälte“). Als Rechtsdienstleister ist uns die Vertretung vor den Zivilgerichten in Deutschland über das Mahnverfahren hinaus nicht gestattet. Sollten unsere außergerichtlichen Durchsetzungsbemühungen (einschließlich etwaiger gerichtlicher Mahnverfahren) vollständig oder teilweise erfolglos bleiben oder wir aus sonstigen Gesichtspunkten eine anwaltliche Vertretung der JustSolutions GmbH für zweckmäßig oder notwendig erachten, werden wir im Abtretungsprozess bei entsprechenden Erfolgsaussichten die Vertragsanwälte nach unserer Maßgabe im eigenen Namen und auf unser Kostenrisiko mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen. Erfolgt die Beauftragung nach unserer Maßgabe unmittelbar in Ihrem Namen, stellen wir Sie ebenfalls von allen zur Durchsetzung erforderlichen Kosten frei. Wir beauftragen ausschließlich von uns sorgfältig ausgewählte und auf das Erbrecht spezialisierte Anwälte und Anwaltskanzleien. Etwaige dabei anfallende Anwalts- oder Gerichtskosten werden von uns getragen.
Zu diesem Zweck der Durchsetzung gestatten Sie uns, gegebenenfalls die von Ihnen getätigten Angaben an unsere Vertragsanwälte weiterzuleiten. Außerdem entbinden Sie uns sowie die Vertragsanwälte wechselseitig ausdrücklich von einer etwaigen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO für die anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit).
2.5 Im Vollmachtprozess empfehlen wir Ihnen bei außergerichtlicher Notwendigkeit oder bei Zweckmäßigkeit einer gerichtlichen Durchsetzung, unsere Vertragsanwälte zu beauftragen. Sie gestatten uns ausdrücklich, dem Vertragsanwalt alle uns zur Verfügung gestellten Angaben zu übermitteln. Die Entbindung von der Verschwiegenheit erfolgt im selben Maß wie beim Abtretungsprozess.
2.6 Sollten wir nach den außergerichtlichen Bemühungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine gerichtliche Durchsetzung mangels ausreichender Erbmasse wirtschaftlich nicht zweckmäßig ist, werden wir Sie gesondert informieren und die Rückabtretung veranlassen. Es besteht unter dieser Maßgabe kein Anspruch auf weitere Durchsetzungsleistungen. Dasselbe gilt, wenn wir oder unsere Vertragsanwälte zu dem Ergebnis kommen, dass eine Durchsetzung aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht aussichtsreich ist oder aus sonstigen Gründen keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen.
2.7 Sofern ein zusätzlicher Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht, können wir diesen als Rechtsdienstleister nicht durchsetzen und hierzu keine Beratung erteilen. Insoweit werden wir Ihnen einen unserer Vertragsanwälte empfehlen. Sofern Sie den empfohlenen Vertragsanwalt mandatieren, stellen wir Sie hinsichtlich derjenigen Kosten frei, die anteilig für die Durchsetzung des Pflichtteils entstehen. Sofern nicht anders im Einzelfall mit uns und dem Vertragsanwalt vereinbart, berechnet sich der von uns zu leistende Gebührenanteil prozentual an dem Wert des durchgesetzten Pflichtteils im Verhältnis zu dem durchgesetzten Zugewinnausgleich.
2.8 Sofern wir im Erbenberater/Pflichtteilberater eine reine Vermittlung von unseren Vertragsanwälten anbieten, beispielsweise bei einem Auslandsbezug der Erbschaft oder bei Anzweifelung der Gültigkeit eines unterzeichneten Erbverzichts, erfolgt diese Serviceleistung für Sie kostenfrei. Eine Rechtspflicht unsererseits resultiert nicht aus dieser Serviceleistung.
- Vertragsschluss
3.1 Sofern der Vertrag nicht anderweitig zustande kommt (z.B. ausdrücklich per Post oder E-Mail), beauftragen Sie uns nach Durchlaufen des Erbenberaters/Pflichtteilberaters (Pflichtteilsrechner) sowie der Eingabe ihrer persönlichen Angaben (nachfolgend „Bestellprozess“ genannt) wie folgt: Sie geben nach Angabe der abgefragten Informationen im Anschluss an den Erbenberater/Pflichtteilberater (Pflichtteilsrechner) durch Klicken auf den entsprechenden „AUFTRAG ERTEILEN“-Button ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zur Durchsetzung der Forderung nebst Nebenforderungen ab. Wir nehmen Ihr Angebot durch ausdrückliche Erklärung an Ihre E-Mail-Adresse an.
3.2 Die beim Erbenberater/Pflichtteilberater (Pflichtteilsrechner) und im Bestellprozess abgefragten Informationen oder auf sonstigem Wege von uns erfragten Angaben sind korrekt anzugeben und umgehend zu korrigieren, sollten sich die angegebenen Daten nach der Beauftragung ändern oder Sie feststellen, dass Sie falsche Daten oder Informationen angegeben haben. Sie werden uns alle sonstigen Informationen unaufgefordert mitteilen, die für die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs von Bedeutung sind, insbesondere etwaige Informationen hinsichtlich Ihrer Erbenstellung und sonstige Ihre Pflichtteilsforderung betreffende Umstände. Mit unserer Beauftragung bestätigen Sie, dass der Pflichtteilsanspruch unbelastet und nicht bereits an einen Dritten abgetreten ist. Eine (teilweise) Durchsetzung des Pflichtteils bei bereits zuvor erfolgten Zahlungen und/oder Durchsetzungsunternehmungen ist nur ausnahmsweise bei vorheriger Prüfung des vollständigen bereits erfolgten Schriftverkehrs durch uns möglich.
3.3 Bei Pflichtteilsansprüchen, bei denen das Sterbedatum im Moment der Beauftragung über 2 Jahre und 6 Monate zurückliegt, nehmen wir den Auftrag zur Durchsetzung nur unter der Beschränkung an, dass klageweise Durchsetzung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegenüber den beschenkten Zuwendungsempfängern von uns in der Regel nicht durchgeführt / übernommen wird. Gleiches gilt für Pflichtteilsansprüche, bei denen das Sterbedatum im Moment der Beauftragung über 2 Jahre und 3 Monate zurückliegt, sofern Ihnen im Moment unserer Beauftragung kein gültiges Testament vorliegt und wir uns bereit erklären, dieses beim zuständigen Nachlassgericht anzufordern.
3.4 Bei Auslandsbezug der Pflichtteilsdurchsetzung durch Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz des Erblassers oder der Erben im Ausland kann eine Übernahme nur ausnahmsweise nach gesonderter spezifischer Prüfung unsererseits erfolgen.
3.5 Pflichtteilsansprüche von Ehegatten sowie Zusatzpflichtteilsansprüche bei gleichzeitiger Erbenstellung des jeweiligen Pflichtteilsberechtigten werden von uns nur nach gesonderter spezifischer Prüfung übernommen.
3.6 Bei möglicher Auslegung als Erbeinsetzung / möglicher Anfechtung der letztwilligen Verfügung erfolgt der Vertragsschluss unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die Feststellung der Erbenstellung nicht begehrt/verfolgt.
3.7 Die Darstellungen unserer Leistungen auf unserer Website, insbesondere der Erbenberater/Pflichtteilberater, stellen weder ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages, noch eine anwaltliche Beratungsdienstleistung über das Bestehen eines möglichen Pflichtteilsanspruchs dar.
- Vergütungsvereinbarung inkl. Kostenfreistellungszusage
4.1 Wir erhalten eine Vergütung in Höhe eines Prozentsatzes von 14 % zuzüglich Umsatzsteuer auf die durchgesetzten Forderungen nebst durchgesetzter Zinsen (nachfolgend “Vergütung”).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist alles, was durch den/die Erben bzw. den/die Beschenkten zur Befriedigung der Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche oder sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen geleistet wurde.
Sofern vor unserer Beauftragung bereits Zahlungen auf den Pflichtteil erfolgt sind, werden diese ebenfalls Grundlage unserer Provision. Sofern Sie in der letztwilligen Verfügung mit einem Vermächtnis bedacht wurden, ist Grundlage unserer Erfolgsprovision ebenfalls die vollständige Höhe des Ihnen wertmäßig am Gesamtnachlass zustehenden Pflichtteilsanspruchs, unabhängig davon, ob eine Ausschlagung des Ihnen zustehenden Vermächtnisses erfolgt.
Der Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn die Zahlung von dem/den Erben bzw. dem/den Beschenkten unmittelbar an Sie geleistet wird. Sofern vonseiten der Pflichtteilsschuldner mit belegbaren sowie schlüssigen Gegenforderungen aufgerechnet wird, berechnet sich unsere Provision auf Grundlage des reinen Pflichtteilsanspruchs, also auch auf Grundlage desjenigen Forderungsanteils, welcher durch Aufrechnung erloschen ist.
Soweit bereits vor unserer Beauftragung Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche an Sie ausbezahlt wurden, sind diese der Berechnung unseres Provisionsanspruchs ebenfalls zugrunde zu legen. Ebenso sind bei neben Pflichtteilsansprüchen bestehenden Vermächtnisansprüchen auf Geldzahlung darauf geleistete Zahlungen der Berechnung des Provisionsanspruchs gleichsam zugrunde zu legen, unabhängig von einer etwaigen Ausschlagung des Vermächtnisanspruchs.
4.2 Nach Durchsetzung der jeweiligen Forderung erhalten Sie nach Mitteilung Ihrer Kontodaten umgehend den Pflichtteil abzüglich unserer Vergütung.
Wir sind berechtigt, die Vergütung unmittelbar von den bei uns eingehenden Zahlungen einzubehalten. Sofern im Vollmachtsprozess ein Vertragsanwalt beauftragt wurde, wird dieser die durchgesetzten Zahlungen zum Zwecke der Abrechnung mit Ihnen an uns auskehren. Sollten Zahlungen des/der Erben bzw. des/der Beschenkten unmittelbar an Sie getätigt worden sein, sind Sie verpflichtet, die Vergütung an uns auszukehren. Sofern Sie lediglich über Konten im nichteuropäischen Ausland verfügen, haben Sie die Möglichkeit des Zahlungstransfers ggf. unter Verwendung von Drittanbietern von uns an Sie zu gewährleisten und bei mangelnder Möglichkeit ein Konto in Deutschland zu eröffnen. Die damit verbundenen Kosten übernimmt der Auftraggeber.
4.3 Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Dies gilt auch dann, wenn zur Durchsetzung der Forderung unsere Vertragsanwälte eingeschaltet wurden. Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Gläubiger unsere Kosten vonseiten des Schuldners nur bis zu der Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen kann, die nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würden. Da eine derartige Zahlungspflicht häufig bestritten oder nicht bestehen wird, erfolgt durch uns im Grundsatz keine derartige Rückforderung der Provision. Anders als bei der unmittelbaren Beauftragung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernehmen wir auch etwaige Gerichtskosten bei Notwendigkeit der gerichtlichen Durchsetzung.
- Vergleiche/Wertermittlungen
5.1 Ohne Ihre Zustimmung sind wir in der Regel nicht zum Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs bezüglich der Pflichtteilsforderung berechtigt, sofern sich keine Ausnahme aus 5.3 dieser AGB ergibt. Sollte uns außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren ein Vergleichsangebot vorgelegt werden, das wir für diskutabel erachten, werden wir uns vor dessen Annahme mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte es dann zum Abschluss des Vergleichs kommen, berechnet sich unsere Provision nach Nummer 4.1 dieser AGB anhand der im Vergleich festgelegten an Sie zu zahlenden Summe. Sofern in einem Vergleich im Rahmen anwaltlicher oder gerichtlicher Durchsetzung eine Kostenteilung der Vergleichsparteien oder eine Kostenübernahme durch den Pflichteilsberechtigten vereinbart wird und eine Zustimmung Ihrerseits gewünscht ist und erfolgt, sind von der vereinbarten Zahlungssumme zunächst etwaige Anwalts- und Gerichtskosten zu begleichen und unsere Provision bemisst sich nach dem danach verbleibenden Betrag. Der Abschluss von Vergleichen im Rahmen von Anwalts- und Gerichtsprozessen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Vergleichsangebote, die unter 70 % der Ihnen rechtlich zustehenden Forderung liegen, dürfen wir stets ohne Ihre Zustimmung ablehnen.
5.2 Zu einer sonstigen Verfügung über die Pflichtteilsforderung wie auch einem Verzicht sind wir – selbstverständlich – nicht berechtigt.
5.3 Bezüglich Wertfestsetzungen sowie Wertermittlungen von Nachlassgegenständen sind wir grundsätzlich befugt, Schätzungshöhen nach pflichtgemäßem Ermessen mit dem/den Erben bzw. dem/den Beschenkten selbst oder durch unsere Anwälte zu vereinbaren. Dies gilt einschränkungslos für Gegenstände, die bei objektiver Betrachtung nach allgemeiner Lebenserfahrung bei einem Schätzwert von bis zu fünfundzwanzigtausend Euro liegen.
Bei Gegenständen, die bei objektiver Betrachtung nach allgemeiner Lebenserfahrung einen Schätzwert von mehr als fünfundzwanzigtausend Euro haben, ist regelmäßig auf die Anfertigung eines Wertgutachtens durch einen geeigneten Gutachter zu bestehen, sofern nicht im Einzelfall allgemein anerkannte Wertermittlungsgrundlagen bestehen, die eine selbstständige Wertermittlung anhand von einfach festzustellenden Faktoren ermöglichen (z.B. Schwacke-Liste bei Wertermittlung von Fahrzeugen, Rechnungsbelege bei neuwertigen Gegenständen) oder nach Rücksprache mit Ihnen ein Vergleichswert festgelegt werden kann.
Bei Immobilien wird regelmäßig auf die Anfertigung eines Wertgutachtens bestanden, sofern nicht ausnahmsweise eine Bewertung anhand objektiver Kriterien (Umgebungslage bei Grundstücken, etc.) möglich ist und nach Rücksprache mit Ihnen ein angegebener oder verhandelter Wert akzeptiert wird.
Bezüglich Wertfestsetzungen und Wertermittlungen sind wir zum Abschluss von Vergleichen berechtigt, sofern auf unserer Seite ein Vertragsanwalt den Vergleich bei objektiver Betrachtung in einer Gesamtabwägung aller für den Einzelfall relevanten Tatsachen für angemessen erachtet hat oder Sie Ihre Zustimmung erteilen.
Zum Abschluss von Gesamtvergleichen, welche bei objektiver Bewertung mindestens den sicher feststellbaren Pflichtteil beinhalten, sind wir oder unsere Vertragsanwälte ohne Ihre Zustimmung nur berechtigt nach Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses sowie sachverständiger Begutachtungen für Immobilien und alle Gegenstände, die bei objektiver Betrachtung nach allgemeiner Lebenserfahrung einen Schätzwert von mehr als fünfundzwanzigtausend Euro haben, wobei bei Gegenständen, die keine Immobilien sind, dann kein Gutachten vorliegen muss, sofern die Gegenstände sich auch anhand objektiver Kriterien bewerten lassen und die vorgeschlagene Vergleichssumme mindestens einen objektiv erwartbaren Vergleichswert enthält.
- Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
6.1 Sie unterstützen uns bei der Durchführung unserer vertraglichen Pflichten, soweit Ihre Unterstützung erforderlich oder zweckmäßig ist. Auf unsere Anfrage stellen Sie uns zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen/Informationen zur Verfügung. Bei bereits selbstständig oder anderweitig begonnener Durchsetzung und ausnahmsweise durch uns übernommener Pflichtteilsdurchsetzung übermitteln Sie uns stets sämtliche bisher erfolgte Korrespondenzen mit den Erben, Rechtsanwälten, Gerichten und sonstigen bisher an der Pflichtteilsdurchsetzung beteiligten Stellen und Personen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen/Informationen sowie der Angaben in unserem Erbenberater/Pflichtteilberater tragen Sie die Verantwortung. Sie verpflichten sich, uns unverzüglich auf Nachfrage gegebenenfalls erforderliche Unterlagen/Informationen zur Verfügung zu stellen.
6.2 Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie Leistungen von Seiten des/der Erben bzw. des/der Beschenkten erhalten oder diese oder andere an der Erbschaftsstreitigkeit Beteiligte mit Ihnen in dieser Erbschaftsangelegenheit in Verbindung treten.
6.3 Sie versichern hiermit, dass Sie vor unserer Beauftragung nicht anderweitig über Ihren Pflichtteilsanspruch verfügt haben und auch kein Dritter mit der Durchsetzung beauftragt ist. Sie versichern weiter, dass der Anspruch nicht gepfändet oder übergeleitet worden ist, weder auf Anforderung noch von Gesetzes wegen. Auch versichern Sie, keinen notariellen Pflichtteils-/Erbverzicht unterzeichnet zu haben und uns über etwaige Ihrerseits unterzeichnete Vereinbarungen hinsichtlich etwaiger Pflichtteilsanrechnungen unverzüglich zu unterrichten.
6.4 Während des Bestehens unseres Vertrages zur Durchsetzung der Forderungen (sowohl im Abtretungsprozess, als auch im Vollmachtprozess) dürfen Sie auch keine anderen Dienstleister, Rechtsanwälte oder sonstigen privaten oder öffentlichen Stellen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen hinsichtlich des Pflichtteilsanspruchs beauftragen. Auch ist es Ihnen nicht gestattet, gerichtliche Schritte eigenmächtig einzuleiten oder sonst über die Forderungen zu verfügen. Weiterhin sehen Sie auch von sonstigen Verfügungen über die Pflichtteilsforderung bis zum Abschluss unserer Leistungen ab. Bei einer nach unserer Beauftragung angestrengten Überprüfung der Erbenstellung/Anfechtung der Verfügung von Todes wegen durch den Auftraggeber gerichtlicher oder außergerichtlicher Art ist der Ersatz der dann nicht mehr realisierbaren Provision zu leisten in Höhe eines hypothetischen Pflichtteils, der sich nach dem tatsächlichen Erbschaftsvolumen richtet. Weitere vergebliche Aufwendungen wie durch uns übernommene Anwalts- oder Gerichtskosten sind ebenfalls zu erstatten.
- Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern
Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das die JustSolutions GmbH wie folgt belehrt:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
JustSolutions GmbH
Maastrichter Straße 45
50672 Köln
E-Mail: info@erbschuetzer.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (s.u.) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.
Muster-Widerrufsformular
An:
JustSolutions GmbH
Maastrichter Straße 45
50672 Köln
info@erbschuetzer.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
– Bestellt am:
– Name des/der Verbraucher(s):
– Unterschrift des/der Verbraucher(s):
– Datum:
Wir bestätigen Ihnen den Zugang des Widerrufs unverzüglich.
Ende der Widerrufsbelehrung
- Haftung und Gewährleistung
8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater/Pflichtteilberater) ist eine kostenfreie Serviceleistung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der automatisch errechneten Quote unseres Pflichtteilsrechner. Die durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
8.2 Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt, ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurde.
- Vertragsdauer
Der Vertrag endet regelmäßig mit der vollständigen Auszahlung an Sie nach Maßgabe von Ziffer 4.2 dieses Vertrags. Darüber hinaus endet der Vertrag ferner auch, wenn wir nach einer gewissenhaften Prüfung zu dem Ergebnis gelangt sind, dass eine Durchsetzung überwiegend aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen aussichtslos oder eine gerichtliche oder fortgesetzte außergerichtliche Durchsetzung gemessen an den durch eine solche entstehenden Kosten nicht rentabel ist. Ebenfalls behalten wir uns eine Vertragsbeendigung bei möglichen Interessenkollisionen (z.B. bei Übernahme der Pflichtteilsansprüche mehrerer Geschwister, die für den Pflichtteilsanspruch relevante Zuwendungen im unterschiedlich bestimmbaren Umfang erhalten haben) oder sonstigen tatsächlichen oder rechtlichen Beschränkungen/Hindernissen (z.B. Formulierungen in letztwilligen Verfügungen, die eine Stellung als vollberechtigten Erben ermöglichen oder Liquidation bzw. Übertragung des Unternehmens) vor. Provisionen für bereits erfolgreich durchgesetzte Zahlungen können nicht zurückgefordert werden. Sofern zur Durchsetzung eine treuhänderische Abtretung erfolgt ist, nehmen Sie bereits hiermit eine bei Vertragsbeendigung erfolgende Rückabtretung aller umfassten Ansprüche an.
- Datenschutz
10.1 Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wir werden Ihre Daten nicht unberechtigt an Dritte weitergeben.
10.2 Zur Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsforderung ist es erforderlich, dass bestimmte personenbezogene Daten zwischen uns und dem/den Erben bzw. dem/den Beschenkten, sowie den Vertragsanwälten und gegebenenfalls Gerichten ausgetauscht werden, unter anderem Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummern sowie weitere von Ihnen zur Verfügung gestellte Angaben.
10.3 Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich des Datenschutzes auf unsere Datenschutzerklärung, welche Sie hier finden: http://dieerbschützer.de/datenschutz/.
- Hinweise / Schlussbestimmungen
11.1 Die JustSolutions GmbH ist als eingetragenes Rechtsdienstleistungsunternehmen registriert bei folgender Aufsichtsbehörde:
Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
(www.olg-koeln.nrw.de)
11.2 Das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ist anwendbar. Haben Sie die Bestellung/den Vertragsschluss als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung/des Vertragsschlusses Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, sind zusätzlich die zwingenden Rechtsvorschriften anwendbar, die in diesem Staat gelten.
11.3 Durch die Europäische Kommission wird eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Wir wollen jedoch lieber etwaige Konflikte unmittelbar mit Ihnen klären und lehnen es ab, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen einfach unter info@erbschuetzer.de.