Gütergemeinschaft:
Die Gütergemeinschaft gilt nur, wenn diese in einem Ehevertrag vereinbart wurde.
Bei der Gütergemeinschaft gehören alle „Güter“ dem Paar „gemeinschaftlich“, also jedem von beider Vermögen die Hälfte.
Die Gütergemeinschaft gilt nur, wenn diese in einem Ehevertrag vereinbart wurde.
Bei der Gütergemeinschaft gehören alle „Güter“ dem Paar „gemeinschaftlich“, also jedem von beider Vermögen die Hälfte.