Häufige Fragen und Antworten
Was ist ein Pflichtteil?
Ein Pflichtteil ist derjenige geldwerte Anteil einer Erbschaft, den der Gesetzgeber zwingend gewissen mit dem Erblasser verwandten Personen zuschreibt. Der Erblasser ist insoweit nicht frei hinsichtlich seines Testaments. Weitere Informationen zum Pflichtteil erhalten Sie unter „Was ist der Pflichtteil“.
Was ist der Vorteil der erbschützer?
die erbschützer sind rein auf die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen spezialisiert.
Wir übernehmen als Full-Service-Dienstleister die volle Durchsetzung Ihres Pflichtteils. Das bedeutet, wir übernehmen den vollen Streit- und Schriftverkehr, etwaige Anwalts- und Gerichtskosten sowie die gesamte Auseinandersetzung mit der Gegenseite. Nur bei Erfolg erhalten wir eine Provision.
Bei der Durchsetzung kooperieren wir ausschließlich mit auf das Erbrecht spezialisierten Kanzleien und Rechtsanwälten sowie Fachanwälten für Erbrecht. Hierbei handelt es sich um den höchsten staatlich anerkannten Spezialisierungsgrad von Anwälten.
Alle Kooperationspartner werden von uns sorgfältig gewählt. So stellen wir höchste Qualität bei der Inanspruchnahme unserer Services und beste Erfolgsaussichten für Sie sowie uns sicher.
Habe ich einen Anspruch auf einen Pflichtteil?
Der Pflichtteil steht grundsätzlich nur Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners, Abkömmlingen und Eltern zu. Letztere jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen. Ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht, können Sie unkompliziert und schnell über unseren kostenfreien Erbenberater feststellen.
Was, wenn ich etwas erhalten habe, es aber weniger ist, als mir nach dem Online-Erbenberater zusteht?
In diesem Fall steht Ihnen ein so genannter Zusatzpflichtteil zu. Das bedeutet, Sie haben einen Anspruch auf Geld in der Höhe, in denen der Wert des von Ihnen erhaltenen hinter dem des Pflichtteils zurückbleibt. Auch diesen Zusatzpflichtteil setzen wir für Sie kostenrisikofrei durch.
Gibt es Ausnahmen, wann ein Pflichtteil nicht besteht?
Es gibt Extremfälle, in denen der Gesetzgeber den Pflichtteil ausschließt, zum Beispiel wenn die oder der Enterbte versucht hat, den Erblasser umzubringen. Im Übrigen besteht der Pflichtteil aber fort. Einfache Streitereien zwischen den Verwandten oder schlicht ein schlechtes Verhältnis zueinander genügen nicht. Der Gesetzgeber stellt sich insoweit auf den Standpunkt, dass wir auch dann für gewisse nahe Angehörige Verantwortung tragen, wenn wir uns miteinander verworfen haben.
Gibt es auch einen Pflichtteilsanspruch im Ausland?
In den allermeisten Ländern dieser Welt gibt es so etwas wie einen Pflichtteilsanspruch. die erbschützer arbeiten daran, auch diesen bald durchsetzen zu können. Momentan ist jedoch nur die Durchsetzung von Pflichtteilen deutscher Erblasser möglich. Bis dahin schreiben Sie uns gerne eine Email, damit wir einen Kontakt zu unseren Partnerkanzleien im Ausland herstellen können.
Werden die erbschützer überall in Deutschland aktiv?
Ja. Egal, wo der Erblasser in seinen letzten Jahren in Deutschland gelebt hat– wir setzen den Pflichtteil bundesweit für Sie durch.
Ich selbst lebe nicht in Deutschland. Wird mein Pflichtteil gegen einen deutschen Erblasser trotzdem durch die erbschützer durchgesetzt?
Ja. Der Wohnort des Pflichtteilsberechtigten spielt für unsere Durchsetzung keine Rolle. Wenn der Erblasser seine letzten Jahre in Deutschland verbracht hat, besteht ebenso ein Pflichtteilsanspruch nach dem deutschen Recht, den wir bundesweit durchsetzen können.
Kann ich den Pflichtteil auch selbst mit einem Anwalt durchsetzen?
Ja. Allerdings fallen bei diesem stets Kosten an, unabhängig davon, ob sie letztlich ihren Pflichtteil durchsetzen oder leer ausgehen. Gerade Fachanwälte und Erbrechtsexperten, mit denen wir ausschließlich bei der Durchsetzung von Pflichtanteilen kooperieren, sind regelmäßig teuerer.
Welche Informationen der Gegenseite muss ich kennen?
Grundsätzlich benötigen wir nur den vollen Namen und den letzten Wohnort des Erblassers. Jedoch wird die Durchsetzung des Pflichtteils erfahrungsgemäß schneller vollzogen, wenn wir die geforderten weiteren Informationen über Erblasser und Erben im Kontaktformular erhalten.
Was kostet die Inanspruchnahme des Services von die erbschützer?
Die Nutzung des Erbenberaters sowie die Informationen auf unserer Webseite sind kostenfrei. Bei einer Beauftragung zur Durchsetzung fällt eine Provision in Höhe von 14 Prozent des Pflichtteils zuzüglich Mehrwertsteuer an – aber nur bei Erfolg. Erhalten Sie nichts, war unser Service kostenfrei.
Entstehen Zusatzkosten bei Einschaltung eines Anwalts durch die erbschützer?
Nein. Auch wenn wir für die Durchsetzung Ihres Pflichtteils Anwälte einsetzen, bleibt die Höhe unserer Provision gleich.
Entstehen Zusatzkosten, wenn der Pflichtteilsstreit vor Gericht geht?
Für Sie nicht. Auch etwaige Gerichtskosten werden von uns übernommen. Die Höhe unserer Provision ändert sich nicht für Sie.
Die Darstellungen auf dieser Seite stellen keinen Rechtsrat oder eine verbindliche Beratungsdienstleistung darüber dar, ob ein Pflichtteilsanspruch im Einzelfall besteht, sondern sollen lediglich einer Übersicht über die Thematik dienen.
Die Rechtslage kann sich im Laufe der Zeit wandeln oder sich schon gewandelt haben.