Was bedeuten Aktiv- und Passivnachlass?

Was bedeuten Aktiv- und Passivnachlass?

Der Aktivnachlass ist die Summe aller vorhandenen positiven Vermögenswerte des Verstorbenen im Moment des Erbfalls.

Dazu gehört Eigentum oder Miteigentum an Immobilien wie Häusern, Grundstücken oder Wohnungen, persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schmuck und alle sonstigen Technikgegenstände die im Haushalt vorhanden sind, oder Gegenstände wie Autos, Motorräder und alle anderen Gebrauchsgegenstände. Vorallem aber auch Forderungen gegen Dritte oder gegen Banken wie Sparkonten, Aktiendepots oder sonstige Wertpapiere.

Auch Versicherungen oder Lebensversicherungen gehören dazu.

Dem gegenüber steht der Passivnachlass. Dazu gehören Schulden des Erblassers gegenüber Dritten, die er zu seinen Lebzeiten aufgenommen hat. Dazu gehören auch gegenüber Banken Kredite.

Auch Beerdigungskosten und sonstige, mit dem Versterben anfallende Kosten sind mit zum Passivnachlass zu zählen.

Der übrige Nachlasswert, also wenn der Passivnachlass vom Aktivnachlass abgezogen wurde, ist der Wert, auf dessen Grundlage der Pflichtteilsanspruch errechnet wird.

Ein Beispiel: Der Erblasser hat ein Haus im Wert von 300.000 EUR hinterlassen und hat Schulden bei der Bank in Höhe von 100.000 EUR. Hierbei bleiben 200.000 EUR als Nachlasswert übrig, von denen der Pflichtteilsanspruch berechnet wird. Bei einem Pflichtteilsanspruch in Höhe von 25 % bleibt dabei beispielsweise ein Geldanspruch in Höhe von 50.000 EUR.

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