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Was gilt bei Vermögensverschiebungen vor dem Erbfall?

Was gilt bei Vermögensverschiebungen vor dem Erbfall?

 

Nach dem deutschen Gesetz ist der Erblasser grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, wem er was und wie viel vererben möchte. Jeder soll die Möglichkeit haben, nach eigenem Ermessen darüber entscheiden zu dürfen, was mit seinem Vermögen nach seinem Leben geschehen soll. 

Allerdings gibt es eine Einschränkung: den sogenannten Pflichtteil

Dieser heißt deshalb so, weil der Erblasser gegenüber gewissen Personen verpflichtet ist, Ihnen einen gewissen Teil seines Vermögens zu überlassen. Nämlich solchen Personen, die zu ihm in einem besonderen persönlichen Verhältnis stehen. Er kann diese Personen nicht einfach enterben. Die Idee dahinter ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass zwischen bestimmten Personen solche Bindungen bestehen, dass man sie nicht komplett ohne Hinterlassenschaft nach dem eigenen Leben zurücklassen darf. 

Der Pflichtteilsanspruch stellt im Vergleich zum Erbe jedoch lediglich einen Anspruch auf Geld dar. Das bedeutet, während ein Erbe zum Beispiel auch Eigentümer von Immobilien, Autos, etc. des Verstorbenen wird, steht dem, der enterbt wurde und ein Pflichtteilsrecht hat, ein Anspruch auf den anteiligen Wert in Geld zu. 

 
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