Kindern steht in Deutschland ein Pflichtteil zu. Das bedeutet, wurden Sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt, steht ihnen dennoch verpflichtend ein Teil der Erbschaft zu. Dieser Anspruch ist ein direkter Anspruch auf Zahlung gegenüber den Erben.
Pflichtteil für Kinder: Was ist das und wer hat Anspruch auf diesen?
In vielen Familien kommt es im Laufe der Zeit zu einem Streit zwischen Eltern und Kindern. Die Gründe hierfür können ganz unterschiedlich sein. Häufig entscheiden sich Eltern infolgedessen aber dazu, Kinder zu enterben. Was hier jedoch in Vergessenheit gerät, ist, dass es einen Pflichtteil für Kinder gibt. Demnach haben sie auch im Falle einer Enterbung das Recht auf einen kleinen Teil des Nachlasses. Bei dem Pflichtteil für Kinder handelt es sich um einen Geldanspruch, der sich aus dem Erbe ergibt. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Erben und der daraus resultierenden Nachlasssumme. Berücksichtigt wird nicht nur das Kapitalvermögen, sondern auch Liegenschaften, Kunstgegenstände und Wertpapiere finden Beachtung.
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Der Pflichtteil für Kinder entspricht immer nur der Hälfte des Erbteils, der ihnen gesetzlich zustehen würde. Hier wird allerdings nicht zwischen leiblichen und Adoptivkindern unterschieden. Beide haben den gleichen Anspruch. Eine Ausnahme sind Stiefkinder. Sie haben laut dem deutschen Gesetzgeber keinen Pflichtteilsanspruch. Wenn ein Elternteil verstirbt, sollten sich Kinder generell zeitnah um die Einforderung des Pflichtteils kümmern. So gilt es zu beachten, dass Pflichtteilsansprüche nach drei Jahren verjähren. Enterbte Kinder können generell auch auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch hoffen. Dieser bezieht sich in erster Linie auf bestimmte Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall vorgenommen wurden.
Erbe ausgeschlagen: Gibt es trotzdem einen Anspruch auf den Pflichtteil für Kinder?
Auch wenn Kinder im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags rechtmäßig beim Nachlass bedacht wurden, sagt das zunächst recht wenig über den Pflichtteil-Anspruch aus. So kann es beispielsweise sein, dass Kinder das Erbe ausschlagen. Dies ist häufig dann der Fall, wenn damit einhergehende Belastungen für die Kinder zu hoch sind.
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